Der folgenschwere Tanklastzugunfall von Herborn gab den Anstoß zur Verschärfung des § 7 der Gefahrgutverordnung Straße (GGVS). Danach dürfen besonders gefährliche Güter der Klassen 2 und 3 nur dann auf der Straße befördert werden, wenn die Bahn die Unmöglichkeit des Schienentransports bescheinigt. Die hoheitliche Aufgabe der Fahrwegbestimmung ist jedoch auf das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) übergegangen. Die Zusammenarbeit mit der Bahn AG funktioniert jetzt reibungslos, jedoch sind viele Antragsteller über die rechtlichen Bestimmungen oft nicht informiert. Das EBA betrachtet es als Service-Aufgabe, hier Wissen zu vermitteln.
Straße auf Rezept
Gefährliche Ladung ; 40 , 5 ; 34-36
1995-01-01
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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