Arbeitszeitmessung durch manuelle Betätigung einer Stoppuhr ist keine technische Überwachung. Sie ist daher nicht mitbestimmungspflichtig nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG.


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    Titel :

    Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei REFA-Zeitmessungen mittels Stoppuhr



    Erschienen in:

    Betrieb ; 48 , 15 ; 783


    Erscheinungsdatum :

    1995-01-01


    Format / Umfang :

    1 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch