Arbeitszeitmessung durch manuelle Betätigung einer Stoppuhr ist keine technische Überwachung. Sie ist daher nicht mitbestimmungspflichtig nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG.
Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei REFA-Zeitmessungen mittels Stoppuhr
Betrieb ; 48 , 15 ; 783
1995-01-01
1 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Arbeitgeber-Seiten in sozialen Netzwerken
Online Contents | 2017
|