Mit dem Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz vom 22.04.1993 ist das Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zur Bauleitplanung und anderen städtebaulichen Satzungen auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt worden. Hatte bisher § 8 Abs. 2 Satz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes die Prüfung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung an die Genehmigung des einzelnen Bauvorhabens geknüpft, so ist nun diese Prüfung auf die Ebene der Bauleitplanung vorverlegt worden. Der Beitrag geht auf die Anwendung der neuen Rechtsgrundlagen ein; es wird u. a. über Praxiserfahrungen bei der Bebauungsplanung, die Festsetzungsmöglichkeiten für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie den Vollzug der Ausgleichs- und Ersatzfestsetzungen in einem Bebauungsplan berichtet.
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bei der Bauleitplanung
Deutsche Bauzeitschrift ; 43 , 1 ; 103-104, 107-108, 111-112, 117-118
1995-01-01
16 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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