Mit dem Eisenbahnneuordnungsgesetz wurde die Eisenbahn-Unfallkasse als rechtlich selbständige Körperschaft des öffentlichen Rechts gegründet. Diese Kasse ist die gesetzliche Unfallversicherung für Versicherte in der Deutschen Bahn AG, im Bundeseisenbahnvermögen sowie in deren Sozialeinrichtungen. Die Unfallkasse hat mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle zu verhüten und nach Eintritt eines Arbeitsunfalles den Verletzten, seine Angehörigen und seine Hinterbliebenen zu entschädigen.


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    Titel :

    Die Eisenbahn-Unfallkasse


    Untertitel :

    Gründung - Aufgaben - Organisation



    Erschienen in:

    Eisenbahningenieur ; 46 , 4 ; 265-266


    Erscheinungsdatum :

    1995-01-01


    Format / Umfang :

    2 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch






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