E-Mail und Verbindungsdaten zwischen einem einzelnen Absender und Empfänger werden vom Post- und Fernmeldegeheimnis geschützt. Es besteht weitgehend noch Unkenntnis darüber, welche Risiken rechtlicher Art Betreiber und Mitwirkende im internen oder externen E-Mail-Verbund eingehen. Hierzu werden aus der Sicht eines Juristen diese Rechtsfragen der elektronischen Kommunikation beleuchtet.
E-Mail und Verbindungsdaten unterliegen der Geheimhaltung
Betreiber muß gefahrenspezifische Sicherheitsmaßnahmen ergreifen
Computerwoche ; 22 , 13 ; 40
01.01.1995
1 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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