Bundesarbeitsgericht, Beschluß vom 26.7.1994 - 1 ABR 6/94 - mit Anm. von Hunold: Unter Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung hat das BAG Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates auch auf technische Überwachungseinrichtungen ausgedehnt, bei denen nicht einzelne Arbeitnehmer, sondern eine Arbeitsgruppe überwacht wird. Kriterium ist, daß der Überwachungsdruck auf die einzelnen Gruppenmitglieder weitergeleitet wird. Es genügt, daß sich aus der Gruppengröße und der Art der Tätigkeit für das einzelne Gruppenmitglied Anpassungszwänge ergeben. Hierunter fällt auch die Entlohnung in Form des Gruppenakkords.
Mitbestimmung bei technischer Überwachungseinrichtung
Rechnergestütztes System zur Verarbeitung von Produktivitätsdaten einer Arbeitsgruppe zwecks aktiver Selbstkontrolle
Betrieb ; 48 , 3 ; 147-150
01.01.1995
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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ÜBERWACHUNGSEINRICHTUNG UND VERFAHREN ZUM PARAMETRIEREN EINER ÜBERWACHUNGSEINRICHTUNG
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