Ab 01. Januar 1996 gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung ganz wesentliche Neuerungen. So werden u. a. die bisherigen Unterschiede zwischen Arbeitern und Angestellten aufgehoben, und im Prinzip können alle versicherungspflichtigen Beschäftigten und freiwillig Versicherten nunmehr ihre Krankenkasse wählen. Erläutert werden u. a. wählbare Krankenkassen und der frühest mögliche Termin des Wechsels der Krankenkasse. Z. B. bei einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis vor dem 01.01.96 (hier der 01.01.97 möglich) und weitere Verfahrensweise zu Kündigung bzw. Aufnahmen in die Krankenkassen.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    Krankenkassenwahlrechte



    Erschienen in:

    Arbeit und Arbeitsrecht ; 50 , 12 ; 416-417


    Erscheinungsdatum :

    1995-01-01


    Format / Umfang :

    2 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch


    Schlagwörter :