Beförderung nach den "Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den gewerblichen Güternahverkehr mit Kraftfahrzeugen, AGNB", gültig auch für DB AG - Partner. Übergabe des Gutes vom Versender (Verlader) in beförderungsfähigem Zustand (keine anderen Güter / sich selbst gefährdend), gekennzeichnet (Absender, Empfänger, Gefahrgut). Be- und Entladen ist - wenn nicht anders vereinbart - Sache des Auftraggebers / Empfängers. Eintragung in Beförderungspapier muß mit übernommenem Gut übereinstimmen. Vereinbarte Fristen sind einzuhalten. Lohnfuhrvertrag: Unternehmer stellt Fahrer und Fahrzeug einem Dritten zur Verfügung. Verhalten bei Störungen im Beförderungsablauf, bei Beförderungs- und Ablieferungshindernissen, bei Schäden, Schadensersatz und Versicherung.
Auftragsabwicklung im Güternahverkehr
Speditionsrecht und Straßengüterverkehr
Deine Bahn ; 23 , 10 ; 592-595
1995-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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