Zuständig für Besetzung: Arbeitgeber, also DB AG. Für Besetzung kommen in Betracht: Arbeitnehmer aus Unternehmen, externe Bewerber, zugewiesene Beamte. Freie Arbeitsplätze ausgeschrieben, intern/öffentlich. Auswahlkriterien: fachliche und persönliche Qualifikation. Gesetzliche Grundlagen (u.a. BetrVG, Eisenbahn-Laufbahnverordnung, RPTV, DB GrG = Deutsche Bahn Gründungsgesetz). Beteiligung des Betriebsrats, Mitbestimmungsrecht.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    Besetzung freier Arbeitsplätze bei der Deutschen Bahn


    Untertitel :

    Eine kurze Betrachtung der neuen Rechtslage



    Erschienen in:

    Deine Bahn ; 22 , 7 ; 432-433


    Erscheinungsdatum :

    01.01.1994


    Format / Umfang :

    2 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch