Errichtet als selbständige Bundesbehörde ab 01.01.94. Grundlage: Grundgesetz Art. 87e, Eisenbahnneuordnungsgesetz § 2 Abs. 1. Aufsichts- und Genehmigungsbehörde im Sinne des Allgemeinen Eisenbahngesetzes. Für Amtshandlungen werden Gebühren erhoben. Organisationsstruktur: Zentrale und 15 Außenstellen (am Sitz der ehemaligen Rbd/BD): Zentrale: 4 Abteilungen, 17 Referate (Organigramm), Außenstellen: örtlich abgesetzte Organisationseinheiten. Aufgaben der Leiter. Für 1994: 1519 Planstellen. Aufgabenspektrum, u.a. Betriebsgenehmigungen, Eisenbahninfrastruktur, Nachprüfungsverfahren, Planfeststellung und -genehmigung, Eisenbahnaufsicht, Ausnahmen und Genehmigung von Rechtsvorschriften, Hoheitliche Tätigkeiten.


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    Titel :

    Aufgaben des Eisenbahn-Bundesamte


    Untertitel :

    Aufsichts- und Genehmigungsbehörde leistet Beitrag zur Erfüllung der Bahnreform-Ziele



    Erschienen in:

    Deine Bahn ; 22 , 9 ; 515-518


    Erscheinungsdatum :

    1994-01-01


    Format / Umfang :

    4 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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