Arbeitnehmer droht zeitweilige Einbuße des Arbeitslosengeldes bei Beendigung nach §§ 117, 119, 119a AFG. Mit der 10. Novelle zum AFG mehr Bestimmungen. Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld bei Sperrzeit, Abfindung teilweise auf Arbeitslosengeld angerechnet, Erstattungspflicht des Arbeitsgebers für Arbeitslosengeld eingeführt. Zwei Beispiele geben nähere Erläuterungen. Übergangsregelung bis Ende 1994.
Neuregelung sozialrechtlicher Folgen von Aufhebungsverträgen
Arbeit und Arbeitsrecht ; 49 , 7 ; 205-207
01.01.1994
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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