Die Einstufungskriterien für umweltgefährdende, umweltgefährliche und wassergefährdende Stoffe sind in Transport- und Umgangsrecht nicht einheitlich geregelt. Verschiedenartige Kriterien, Testmethoden und Grenzwerte können zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Eine Harmonisierung der Vorschriften (Eisenbahn-, Straßen-, Binnenschiff- und Seeverkehr, sowie Chemikalienrecht) würde den hohen Aufwand für die Betroffenen auf ein vertretbares Maß reduzieren.
Umweltgefährdende Stoffe: Chaos bei Transport und Umgang
Wasser, Luft und Boden ; 38 , 6 ; 67-68, 70
1994-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
SICHERHEIT - Und noch mal: Umweltgefährdende Stoffe - Die Tücken im Detail
Online Contents | 2009
Umgang und Transport wassergefährdender Stoffe
TIBKAT | 1992
|