Mit dem Inkrafttreten des ENeuOG ist die bisherige genehmigungsfreie Beförderung von sonstigen radioaktiven Stoffen aufgehoben worden. Vom EBA wurde daraufhin der DB AG - GB Ladungsverkehr (LGS 35) - Tel. 06131/155245 - die Beförderungsgenehmigung erteilt. Ohne Beteiligung von LGS 35 dürfen keine Transporte im Ladungsverkehr von DB-Stellen angenommen und ausgeführt werden.
Beim Transport radioaktiver Stoffe per Bahn: Unbedingt Modalitäten abstimmen!
Gefahrgut aktuell ; 6 , 93/94 ; 3
1994-01-01
1 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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