Mit Bahnreform wird anstelle der Bundesbahn- Ausführungsbehörde für Unfallversicherung (BUVB) die rechtliche selbständige Eisenbahn-Unfallkasse (EUK) gegründet. Aufgaben: gesetzliche Unfallversicherung, Normgebung und Kontrolle Arbeitsschutz, Unfallverhütung (für DB AG, BEV). Verpflichtung, innerhalb von 2 Jahren neue Unfallverhütungsvorschriften zu erlassen; bis dahin gelten bisherige Vorschriften der DB und DR weiter, Tabelle der Überleitungsvorschriften und vorläufige Organisation des Arbeitsschutzes für DB AG und Rest-BEV.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    UVV und Bahnreform


    Untertitel :

    Arbeitsschutz und Unfallverhütung organisieren und durchführen



    Erschienen in:

    Deine Bahn ; 22 , 1 ; 54-55


    Erscheinungsdatum :

    1994-01-01


    Format / Umfang :

    2 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




    Thema: Bahnreform

    Heinrici, Timon | IuD Bahn | 2004


    Die Bahnreform ...

    Holz, Hans Peter | IuD Bahn | 1994


    Die Bahnreform

    Deutsche Bahn AG, Zentralbereich Konzernkommunikation | SLUB | 1994


    Die Bahnreform

    Gerde, Werner | IuD Bahn | 1994


    Bahnreform auf Chinesisch

    Schwolgin, Armin F. | IuD Bahn | 2008