Drei Fälle von Riechstörungen werden diskutiert. Lösemittel, wie Chlormethane, schädigen den Riechnerven irreversibel. Chromate reizen die Nasenschleimhaut, können so zum Ausfall des Geruchsinns führen. Infekte der Nase und der Nasennebenhöhlen sind als außerberufliche Ursachen von Riechstörungen in Erwägung zu ziehen. Bei Aufhebung des Riechvermögens wird die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) im Berufskrankheitenverfahren auf 10 % geschätzt; die Autoren halten dagegen 20 % für angemessen. Riechprüfungen sollten in der arbeitsmedizinischen Vorsorge (Erkennen von Lösemitteln, Bemerkung von Brandrauch, Feststellen des Durchschlagens eines Atemfilters) vermehrt Eingang finden.
Störungen des Riechvermögens durch und für Arbeitsstoffe
Arbeitsmedizin ; 29 , 10 ; 409-413
1994-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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