Die Entsorgung asbesthaltiger Abfälle stellt ein erhebliches Problem dar, da von den Asbestfasern ein großes Gefahrenpotential ausgeht. Für die Entsorgung von Asbestabfällen gilt als Stand der Technik die Behandlung in einer chemisch-physikalischen Anlage und die Ablagerung in zugelassenen Mülldeponien. Unbehandelte Abfälle dürfen obertägig nicht abgelagert werden. Zur Vermeidung der aufwendigen und teuren Entsorgung sollten Spritzasbest, Asbeststäube und Weichasbest bereits am Abfallort mit hydraulischen Bindemitteln gebunden werden.
Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen
Abfallrechtliche Regelungen bedürfen noch der Feinarbeit
Beratende Ingenieure ; 24 , 10 ; 34-38
01.01.1994
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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