Auf der letzten "Gemeinsamen Tagung RID/ADR" sind wichtige Entscheidungen für die Weiterentwicklung der Gefahrgut-Übereinkommen für Schiene (RID) und Straße (ADR) getroffen worden. Die Bestimmungen der Klasse 2 werden grundsätzlich den UN-Empfehlungen angeglichen, wobei so weit wie möglich auf die europäische Normenorganisation CEN Bezug genommen wird. Dies wirkt sich vor allem auf die Anforderungen an Tanks und Flaschen zur Beförderung von Gasen aus. Noch keine Übereinstimmung besteht in der künftigen Gestaltung der RID/ADR-Regelwerke. Deutschland konnte sich mit seinem Wunsch nach Tabellenform mit Anlagen noch nicht durchsetzen.
Gefahrgutinformation
Gefährliche Ladung ; 39 , 10 ; 432, 434
1994-01-01
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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