Auf der letzten "Gemeinsamen Tagung RID/ADR" sind wichtige Entscheidungen für die Weiterentwicklung der Gefahrgut-Übereinkommen für Schiene (RID) und Straße (ADR) getroffen worden. Die Bestimmungen der Klasse 2 werden grundsätzlich den UN-Empfehlungen angeglichen, wobei so weit wie möglich auf die europäische Normenorganisation CEN Bezug genommen wird. Dies wirkt sich vor allem auf die Anforderungen an Tanks und Flaschen zur Beförderung von Gasen aus. Noch keine Übereinstimmung besteht in der künftigen Gestaltung der RID/ADR-Regelwerke. Deutschland konnte sich mit seinem Wunsch nach Tabellenform mit Anlagen noch nicht durchsetzen.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen

    Bestellung bei Subito €


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    Gefahrgutinformation



    Erschienen in:

    Gefährliche Ladung ; 39 , 10 ; 432, 434


    Erscheinungsdatum :

    1994-01-01


    Format / Umfang :

    3 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch