Die Vorschriften über die Sonntagsruhe im neuen Arbeitszeitgesetz gewährleisten nicht ausreichend das verfassungsrechtlich verankerte Regel- und Ausnahmeverhältnis. Die Entscheidung, inwieweit Sonntagsarbeit in den wesentlichen, im verfassungsrechtlichen Grenzbereich liegenden Fällen möglich ist, wird in bedenklicher Weise auf Genehmigungsbehörden übertragen. Es sind Streitigkeiten abzusehen, die insbesondere nicht im Interesse der betroffenen Unternehmen liegen.
Die Sonntagsruhe im Arbeitszeitgesetz aus verfassungsrechtlicher Sicht
Betrieb ; 47 , 43 ; 2186-2189
1994-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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