Die Umsetzung der EG-Richtlinie von 1990 in nationales Recht bewirkte die deutsche Bundesregierung erst im Sommer 1994. Diese neue Richtlinie verlangt Funktionstüchtigkeit, Flexibilität, Ergonomie und Sicherheit am Bildschirmarbeitsplatz. Die Nachweispflicht für belastungsfreie Arbeitsplätze liegt eindeutig beim Arbeitgeber. Mangelhafte, d. h. strahlungsintensive, flimmernde Bildschirme bzw. umständliche Software entsprechen nicht der gültigen Norm.


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    Titel :

    EG-Bildschirmrichtlinie: ignorieren oder nutzen?


    Untertitel :

    EG-Recht mischt die Karten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes von Grund auf neu



    Erschienen in:

    Technische Rundschau ; 86 , 35 ; 16-18


    Erscheinungsdatum :

    1994-01-01


    Format / Umfang :

    3 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch