In der EU und in Österreich ist es Ziel der Verkehrspolitik, die verkehrsbedingten Umweltbelastungen zu verringern. Im Gegensatz zu diesem Ziel sind die von der EU-Kommission erlaubten verkehrspolitischen Maßnahmen sehr beschränkt: ordnungspolitische Maßnahmen sind nicht zulässig, weil das den freien Wettbewerb zwischen den Verkehrsträgern verzerrt. Die EU-Mitgliedsstaaten haben somit nur mehr geringe steuerliche und rechtliche Instrumente, eine eigenständige Umweltpolitik im Bereich des Verkehrswesens zu betreiben. Die Möglichkeit der Durchsetzung einer umweltorientierten Verkehrspolitik durch gezielte Investitionen in umweltfreundliche Verkehrswege ist bei den prognostizierten Verkehrszunahmen nicht möglich, da die Erweiterung der Kapazitäten mittelfristig nicht machbar ist. Die Marktanteile von Bahn und Schiff werden weiter zurückgehen, sollten die politischen Prioritäten der EU beibehalten werden.
Schöne Worte, harte Ziele
Verkehr & Umwelt ; 8 , 7/8 ; 39-41
01.01.1994
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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