BAG, Beschl. v. 11.08.1993 - 7 ABR 52/92: Eine Schulungs- und Bildungsveranstaltung ist nur dann i. S. des § 37 VII BetrVG geeignet, wenn die vermittelten Kenntnisse nicht nur im Zusammehhang mit der Betriebsratstätigkit stehen, sondern ihr überdies dienlich und förderlich sind. Wenn sich eine Schulungs- und Bildungsveranstaltung teilweise mit Themen befaßt, die i. S. des § 37 VII BetrVG nicht geeignet sind, muß entweder die Anerkennung verweigert oder durch entsprechende Nebenbestimmungen sichergestellt werden, daß die Veranstaltung in vollem Umfang geeigent ist.


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    Titel :

    Anerkennung einer Schulungsveranstaltung als geeignet für Betriebsratsmitglieder



    Erschienen in:

    Erscheinungsdatum :

    1994-01-01


    Format / Umfang :

    4 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch