BAG, Beschl. v. 11.08.1993 - 7 ABR 52/92: Eine Schulungs- und Bildungsveranstaltung ist nur dann i. S. des § 37 VII BetrVG geeignet, wenn die vermittelten Kenntnisse nicht nur im Zusammehhang mit der Betriebsratstätigkit stehen, sondern ihr überdies dienlich und förderlich sind. Wenn sich eine Schulungs- und Bildungsveranstaltung teilweise mit Themen befaßt, die i. S. des § 37 VII BetrVG nicht geeignet sind, muß entweder die Anerkennung verweigert oder durch entsprechende Nebenbestimmungen sichergestellt werden, daß die Veranstaltung in vollem Umfang geeigent ist.
Anerkennung einer Schulungsveranstaltung als geeignet für Betriebsratsmitglieder
Neue Zeitschrift Arbeitsrecht ; 11 , 11 ; 517-520
1994-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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