Durch die letzte Änderung der Berufskrankheitenverordnung 1992 sind unter den Nummern 2108 bis 2110 drei Volkskrankheiten in die Berufskrankheitenliste neu aufgenommen worden. Es sind dies bandscheibenbedingte Erkrankungen. Wichtigstes Ziel muß die Prävention dieser Krankheiten sein. Vorrangig muß die Verringerung der Belastung am Arbeitsplatz durch technische Verbesserungen angestrebt werden. Regelmäßige arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen leisten einen wichtigen Beitrag. Die Frage der Kompensation (Voraussetzung: Anerkennung als BK; Bestimmung der Höhe der MdE) wird Probleme aufwerfen.
Bandscheibenbedingte Erkrankungen der Wirbelsäule als neue Berufskrankheiten: Ärztliche und juristische Aspekte zu Prävention, Rehabilitation und Kompensation
Zentralblatt Arbeitsmedizin ; 44 , 11 ; 378-387
1994-01-01
10 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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