Mit der Privatisierung der Bahnen muß die Aufsichtspflicht auf andere staatliche Organe übertragen werden. Zielsetzungen der staatlichen Aufsicht sind: 1. Sichern von Verkehrsleistungen, die den Bedürfnissen der Kunden entsprechen zu erschwinglichen Preisen. 2. Erhalt der Lebensfähigkeit des nationalen Eisenbahnsystems und Förderung seines Wachstums. 3. Lösen von Konflikten zwischen den Beteiligten am Schienenverkehr. Im einzelnen sind das z. B. Verhandlungen zu den Arbeitsverträgen, Umweltschutz, Verkehrssicherheit, Gemeinwirtschaftliche Aufgaben, Regionale Entwicklung, Erfüllung der Konzessionsverträge, Tarife, Statistiken. Erfahrungen in Lateinamerika geschildert.
Die Aufsicht des Staates über den privatisierten Schienenverkehr
AICCF-Kongress, Lissabon, Sept. 1993
Schienen der Welt ; 24 , 12 ; 31-37
1993-01-01
7 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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