Raumordnungsverfahren und Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) haben eine ähnliche Zielstellung. Beim Raumordnungsverfahren dominiert der Planungsstatus. Es ist ein Vorverfahren, das nach 6 Monaten abgeschlossen sein soll. Die UVP ist ein unselbständiges Verfahren (Teil von Genehmigungsverfahren). Im Vordergrund stehen die zu genehmigende Anlage und die Eingriffe in Natur und Landschaft.
Raumordnungsverfahren - contra UVP?
Energieanwendung ; 42 , 12 ; 643-648
1993-01-01
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Engineering Index Backfile | 1941
Engineering Index Backfile | 1941
|