Die Felge des Laufrades ist mit der Nabe und einem auf der Nabe sitzenden Spurkranzrad als Einheit gefertigt. Das Spurkranzrad ist auf der dem Fahrwerk zugeordneten Seite der Felge angeordnet und in seinem Durchmesser so bemessen, daß die Laufräder über die Spurkranzräder überstehen und von der Fahrbahn abgehoben sind, wenn die Spurkranzräder auf den Schienen aufliegen (5 Ansprüche).
GM, DE 9309232/(54) Selbstfahrendes schienentaugliches Baufahrzeug
B 60 F 1-02
01.01.1993
12 pages
Standard
Deutsch
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.