Durch den Kanaltunnel sollen auch Gefahrgüter befördert werden. Die Eurotunnel-Verordnung legt die zugelassenen Güter fest. Sie gilt bei LKW-Transport durch den Tunnel. Für den Waggon-Transport gelten die RID-Vorschriften. Besonders aggressive Gefahrgüter sind im Hinblick auf die Personenbeförderung ausgeschlossen. Gegen mögliche Unfälle wurde Vorsorge getroffen. Das jährliche Volumen an Gefahrgütern beträgt 600 000 Tonnen, wovon 70 % auf den Tunnel entfallen könnten. Der Frachtverkehr soll März 1994 beginnen.
Eurotunnel (Offen für Gefahr)
Verkehrswirtschaft ; 11 ; 14
1993-01-01
1 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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