In der seit 30. April 2013 vorliegenden 1. Revision der nunmehr vier Jahre alten CSM-Verordnung (EG) Nr. 352/2009 (CSM-VO; Common Safety Methods - CSM), in der einige Übersetzungsschwächen der deutschen Fassung der Vorschrift korrigiert wurden, wurden u. a. die "anerkannten Regeln der Technik" (a.R.d.T.) durch das "Regelwerk" ersetzt, was Auswirkungen auf Entwicklung und Zulassung der Bahntechnik hat. Diese Korrektur wird im Beitrag aus Sicht des Autors näher analysiert, indem die Verdrängung des seit über 100 Jahren in der Rechtsprechung dokumentierten unbestimmten Rechtsbegriffs der "a.R.d.T" aus der auf zahlreichen Tagungen, Leitfäden und Veröffentlichungen kontrovers diskutierten CSM-VO beleuchtet wird. Im ersten Teil des Beitrags (Bestell-Nr. I1375016) wurden die sprachliche Fassung des deutschen Verordnungstextes sowie hieraus resultierende Aussagen zu dem Risikoakzeptanzgrundsatz a.R.d.T. thematisiert. Im vorliegenden zweiten Teil sollen - ausgehend von aufzuzeigenden definitorischen Unterschieden des Begriffs der a.R.d.T. - die Ursachen für die Ersetzung durch das Regelwerk geklärt und der definitorische 1:1-Austausch rechtlich bewertet werden.
Revision CSM-VO: "Regelwerk" statt "anerkannte Regeln der Technik" - Teil 2
Was die CSM-VO von den anerkannten Regeln der Technik noch lernen kann
Revision of the Regulation on CSM: "set of rules" instead of "codes of practice" - part 2
EI - Der Eisenbahningenieur ; 64 , 9 ; 48-50
2013-01-01
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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