Der Beitrag geht der Frage nach, ob die Vorstandsmitglieder einer nach britischem Recht gegründeten, aber in Deutschland tätigen Public Limited Company der deutschen Sozialversicherung unterfallen. Das deutsche Sozialversicherungsrecht nimmt nur die Vorstandsmitglieder deutscher Aktiengesellschaften (AG) ausdrücklich von der Sozialversicherungspflicht aus, doch nach Ansicht der Autoren sind die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder einer deutschen AG ebenso wie die Mitglieder des "Board of Directors" einer Public Limited Company gar keine "Beschäftigten" im Sinne des Sozialversicherungsrechts und schon deswegen nicht sozialversicherungspflichtig. Sofern man insoweit jedoch zu einem anderen Ergebnis kommt, halten die Autoren es im Hinblick auf die Niederlassungsfreiheit für erforderlich, die Regelung für die Vorstandsmitglieder der deutschen AG im Wege einer unionsrechtskonformen Auslegung auch auf die Direktoren einer Public Limited Company zu erstrecken.
Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht von Vorstandsmitgliedern ausländischer Gesellschaften
Sind Mitglieder des Board of Directors einer Public Limited Company versicherungspflichtig?
Der Betrieb ; 66 , 39 ; 2210-2214
2013-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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