Die DB Station&Service AG, die nahezu die gesamte Stationsinfrastruktur der DB AG betreibt, will langfristig die Personenbahnhöfe für alle Menschen mit Mobilitätseinschränkungen (Behinderte, aber auch Kunden mit Kinderwagen, Fahrrädern und Gepäck) barrierefrei ausbauen. Die europäische Interoperabilitäts-Richtlinie "TSI PRM" (Technische Spezifikationen für die Interoperabilität eingeschränkt mobiler Personen), die seit 2008 Gültigkeit hat, definiert Parameter und Anforderungen für den barrierefreien Neu- und Umbau von Bahnfahrzeugen sowie der Bahnhofsinfrastruktur. Basierend darauf hat die DB Station&Service AG die Richtlinie 813 "Personenbahnhöfe planen" definiert. Für den schrittweisen barrierefreien Ausbau der Verkehrsstationen gilt, dass Verkehrsstationen mit mehr als 1000 Reisenden am Tag mit Aufzügen oder langen Rampen ausgestattet werden, während Stationen mit weniger als 1000 Reisenden für den Ausbau vorbereitet, aber nur im örtlichen Bedarfsfall entsprechend ausgerüstet werden (1000 Reisende-Regel). Im Beitrag werden nach Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen für barrierefreies Bauen Teilaspekte der baulichen Herstellung von Barrierefreiheit an Stationen erläutert wie z. B. die barrierefreie Wegeleitung und Kundeninformationsanlagen, der stufenfreie Bahnsteigzugang, die optimierte Bahnsteighöhe sowie Einstiegshilfen in den Zug. Abschließend wird auf die Herausforderungen und den Status für barrierefreies Bauen eingegangen.
Barrierefreiheit an Stationen der Deutschen Bahn
Elimination of obstacles in Deutsche Bahn station
ETR - Eisenbahntechnische Rundschau ; 62 , 6 ; 29-33
2013-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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