Die beim LKW bekannten orangefarbenen Klapptafeln zur Kennzeichnung von Gefahrgut gelten durch eine Verordnung des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) seit 01.01.2013 in der Schweiz auch für die Bahn. Das zuvor umständliche Aufkleben von Gefahrgutzetteln kann damit vermieden werden. Die Schweiz übernimmt damit eine Vorreiterrolle in Europa. Bei Vergehen im Gefahrhuttransport (z.B. keine Tafel oder Aufkleber) hat die Schiene jedoch mit höheren Strafen im Vergleich zur Straße zu rechnen und ist damit benachteiligt.
Vom Aufkleber zur orangefarbenen KlapptafelGefährliches Stückgut eher per LKW: Bußgeld auf der Schiene höher als auf der Straße
Schweiz übernimmt Vorreiterrolle für Transport gefährlicher Stückgüter auf der Schiene/Gleichbehandlung mit LKW
Deutsche Verkehrs-Zeitung DVZ ; 67 , 31 Sonderseiten ; 1-2
2013-01-01
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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