Zu den bestehenden Flug- und Fahrgastrechte-Verordnungen in den Bereichen Luft- und Eisenbahnverkehr treten zum 18. Dezember 2012 die regelungen im See- und Binnenschiffsverkehr und zum 01. März 2013 die Regelungen für den Kraftomnibusverkehr als unmittelbar geltendes Recht hinzu. Mit dem vorliegenden Erlass wird zur Gewährleistung des Vollzugs des EU-rechts und des ergänzenden Bundesrechts die Bearbeitung der Fahrgastrechte für den See- und Binnenschiffsverkehr und den Kraftomnibusverkehr dem EBA zugewiesen. Dazu wird eine Stabstelle beim Präsidenten des EBA in Bonn eingerichtet. Der Aufbau der Organisationsstruktur der durchsetzungsstelle beim EBA ist im vorliegenden Beitrag abgedruckt. Die Zentrale o. g. Stelle hat ihren Sitz in Bonn, die Regionalbereiche werden in den EBA-Außenstellen: Hamburg (Nord), Karlsruhe (Süd), Dresden (Ost) und Bonn (West) eingerichtet. Am Tag der Ausfertigung wird der Organisationserlass in Kraft treten. Nach zweijähriger Erprobung werden Struktur und Prozesse evaluiert werden.
Organisation der Durchsetzungsstelle Fahrgastrechte beim Eisenbahn-Bundesamt Hier: Organisationserlass zur Erweiterung des Aufgabenspektrum
Nr. 115
Verkehrsblatt ; 67 , 12 ; 665-667
01.01.2013
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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