Eisenbahnaufsicht und Eisenbahnunternehmen haben für den Fall von Sturmereignissen oder kritischen Witterungssituationen Verfahrensregeln festgelegt, die es ermöglichen sollen, den Eisenbahnverkehr auch unter diesen kritischen Wetterverhältnissen aufrecht zu erhalten. DB Netz AG, der Leiter Betriebsverfahren und der zuständige Regelwerksautor haben diesbezügliche Dokumente erarbeitet, die mit Gültigkeit 01.04.2013 Bestandteil des Regelwerks werden. Im Beitrag sind diese neuen Nutzungshinweise abgedruckt, die modifizierten Richtlinien 408.0541 Gefahrdrohende Umstände und 408.1541 Abschnitt 7 Maßnahmen bei kritischen Wettersituationen sind auszugsweise im text enthalten. Der Beitrag gibt nur eine kurze Vorab-Information zu den modifizierten Richtlinien. Als Vorsichtsmaßnahme bei Sturmereignissen wurde ein Konzept entwickelt, das u. a. festlegt, dass DB Netz nach dem Umsetzungsstand des Programms zur Vegetationspflege entscheidet, ob für bestimmte Streckenabschnitte Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden sollen, die Fahrgeschwindigkeit in diesem Streckenabschnitt wird auf 80 km/h begrenzt.
Was tun, wenn Unvorhergesehenes plötzlich eintritt?
BahnPraxi ; 3 ; 8-9
2013-01-01
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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