Gerät ein Betrieb in wirtschaftliche Schwierigkeiten, so kann es dazu kommen, dass die Arbeitnehmer bereit sind, neue Arbeitsverträge zu schließen und z. B. eine geringere Vergütung zu akzeptieren. Stimmen einzelne Arbeitnehmer dem jedoch nicht zu, so bleibt es für sie bei den alten (günstigeren) Bedingungen. Das wirft die Frage auf, ob der Arbeitgeber diesen Arbeitnehmern spätere freiwillige Leistungen vorenthalten darf, ohne gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz bzw. das Maßregelverbot zu verstoßen. Die bislang dazu ergangene Rechtsprechung lässt die Tendenz erkennen, dass Sonderzahlungen (z. B. ein Weihnachtsgeld, das bisherige und künftige Betriebstreue belohnen soll) auch denjenigen Arbeitnehmern zustehen, die die Lohnkürzung verweigert haben, während allgemeine Lohnerhöhungen auf die übrigen Arbeitnehmer beschränkt werden dürfen, solange keine Überkompensation stattfindet. Ergänzend befasst sich der Beitrag mit der Darlegungs- und Beweislast für die Gründe der Ungleichbehandlung.
Ausgleichszahlung oder Maßregelung?
Die BAG-Rechtsprechung zu freiwilligen Lohnerhöhungen und Sonderzahlungen nach einverständlicher Verschlechterung der Arbeitsbedingungen
Der Betrieb ; 66 , 3 ; 120-122
2013-01-01
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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BFH: Ausgleichszahlung für Flur- und Aufwuchsschäden umsatzsteuerfrei
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