Anfang Dezember 2012 tritt das lärmabhängige Trassenpreissystem in Kraft. Damit die Dauer des Genehmigungsverfahrens für die Förderrichtlinie nicht noch mehr in die Länge gezogen wird, hat die Bundesregierung die vorliegende Richtlinie, deren Form für Wagenhalter unbefriedigend ist und obwohl die Umrüstung auf lärmmindernde Bremstechnik nur noch mit dem halben Satz gefördert wird, akzeptiert. 2020 läuft das Programm aus, dann gibt es keine Förderung mehr. Die Schweiz erstattet den Wagenhalter ihre Umrüstungskosten voll, und erlaubt ihnen Vorteile in Form dauerhafter Laufleistungsvergütungen. In den Niederlanden geht die Umrüstungsförderung zulasten des Infrastrukturbetreibers. Der Verwaltungsaufwand für die Erfassung der Laufleistungen, für die Beantragung, Auszahlung und Überprüfung der Verfügung ist erheblich und wird sich verdoppeln, wenn Wagenhalter dasselbe Verfahren mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen abwickeln müssen. Als Folge wird der Anreiz schrumpfen. Die Wagenhalter werden mit der Umrüstung möglichst warten. Die Kosten der Wagenhalter und der EVU und EIU steigen aufgrund des Verwaltungsaufwandes. Und die Wettbewerbsfähigkeit wird beeinträchtigt. Auch in der Schweiz, in der schon mehr als 80 % des Wagenparks lärmsaniert sind, werden die Erfolge der Lärmsanierung als noch nicht ausreichend betrachtet.
Viel gewollt, wenig erreicht
Deutsche Verkehrs-Zeitung DVZ ; 66 , 126 ; 2
2012-01-01
1 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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