Der Eisenbahnbetriebsleiter (EBL) hat die Aufgabe, als Sicherheitsorgan im Unternehmen (hier der DB Netz AG) für die Überwachung hinsichtlich der Einhaltung der geltenden Regeln sowie der gesetzlichen und behördlichen Vorgaben zu sorgen. Die Sicherheitspflichten sind im Allgemeinen Eisenbahngesetz (§ 4 AEG) und die Allgemeinen Anforderungen sind in der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (§ 2 EBO) verankert. Im Vordergrund stehen die sichere Durchführung des Eisenbahnbetriebs bzw. der Zugfahrten, das sichere Betreiben der Eisenbahninfrastruktur, der sichere Bau und der sichere Zustand der Fahrzeuge sowie die sichere Durchführung der Rangierarbeiten. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Aufgaben und Befugnisse des EBL, die in § 4 der Eisenbahnbetriebsleiterverordnung (EBV) stehen: Anordnungen und Überwachungen, Betreuung der Schnittstellen zu Dritten, Beratung des Eisenbahnunternehmers, Unfalluntersuchung (unterschieden wird zwischen den Begriffen Unfall und Störung) sowie über die Kompetenz- und Befugnisregelungen bzw. die Mitarbeiter, die den EBL bei der Aufgabenbewältigung unterstützen: Fachreferenten für Instandhaltungsüberwachung, für Bahnbetrieb sowie für Ereignisuntersuchung.


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    Titel :

    Betriebliche Überwachungsaufgaben bei der DB Netz AG


    Untertitel :

    Eisenbahnbetriebsleiter


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Deine Bahn ; 40 , 12 ; 17-20


    Erscheinungsdatum :

    2012-01-01


    Format / Umfang :

    4 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch