Die TSI TAP (Technische Spezifikation Interoperabilität - Telematikanwendungen für den Personenverkehr) ist mit Wirkung zum 13.05.2011 als Verordnung (EG) 454/2011 in Kraft getreten. Sie legt die für Artikel 10 der Verordnung (EG) 1371/2007 vom 23.010.2007 (Fahrgastrechteverordnung) erforderlichen Parameter fest und regelt die Vereinheitlichung der rechnergestützten Informations- und Buchungssysteme für den Eisenbahnverkehr. Die in der TSI TAP definierten Verfahren und Schnittstellen zwischen den Beteiligten ermöglichen es den EVU und Fahrkartenverkäufern in den Mitgliedsstaaten der EU, den Fahrgästen der Eisenbahn Informationen zu erteilen und Fahrkarten auszugeben. Die EU-Mitgliedsstaaten tragen Sorge dafür, dass EVU, EIU, Bahnhofsbetreiber und Fahrkartenverkäufer, die dem Geltungsbereich der Verordnung unterfallen, über die Verordnung informiert werden. Die vorliegende Veröffentlichung unterrichtet über einige wichtige Eckpunkte der EU-Verordnung, wie z. B. darüber, dass die TSI TAP Regelungen für das funktionelle Teilsystem "Telematikanwendungen für den Personenverkehr", sprich für den Austausch von Fahrplandaten und Preisdaten, für die Verarbeitung von Informationen über Gepäck- und Fahrradbeförderung sowie über die Beförderung mobilitätseingeschränkter Personen, für die Information in Bahnhöfen und in Zügen, für die Vernetzung und Kommunikation etc. bereit stellt.
Unterrichtung über Pflichten aus der Verordnung (EG) 454/2011 gemäß Artikel 6 der Verordnung (EG) 454/2011
Nr. 186
Verkehrsblatt ; 66 , 21 ; 826-828
2012-01-01
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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