Im Januar 2012 wurde der Entwurf zu einem Eisenbahn-Regulierungsgesetz vorgelegt. Dieses soll Monopolmissbrauch verhindern, Monopolrenditen begrenzen, die Erfüllung öffentlicher Aufgaben erleichtern und einen diskriminierungsfreien Wettbewerb gewährleisten. Durch die damit angestrebten niedrigen Beförderungspreise soll sie auch schwächeren sozialen Schichten und Regionen in Randbereichen eine gleichwertige Teilhabe am Gemeinwesen ermöglichen. Es darf jedoch nur so viel reguliert werden, wie nötig und angemessen ist (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit). Der Autor nimmt dies zum Anlass, einige markante Fragen zu beleuchten, und bietet einen Überblick über die damit zusammenhängende historische Eisenbahnentwicklung (Verstaatlichung, Reichsbahn und Bundesbahn, Bahnreform 1993/1994, Erstes Eisenbahnpaket, Regulierung durch die Bundesnetzagentur, Monopolkommission, Regulierungsaufgaben des Eisenbahn-Bundesamtes EBA, Neuordnung und Regulierung) und die aktuell geführte Diskussion. Einige Empfehlungen des Autors: Anknüpfung der Gemeinwohlverantwortung des Bundes im Schienenpersonenfernverkehr und im Güterverkehr an die zu erfüllende Verkehrsaufgabe anstatt an das Eigentum durch Änderung des Grundgesetzes, ergebnisoffene Diskussion einer Trennung von Infrastruktur- und Transportunternehmen des Bundes sowie einer Privatisierung der Transportunternehmen vor dem Hintergrund der Aufwendung und Nebenwirkungen einer Regulierung, Integration von staatlichem Leistungsauftrag beim Netz, staatlicher Netzfinanzierung und Preisbildung.
Zur Regulierung der Eisenbahnen in Deutschland
Eisenbahn-Revue international ; 6 ; 313-319
2012-01-01
7 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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