Insbesondere wegen der wachsenden Bedeutung der Windenergiegewinnung nimmt die Zahl der in Offshore-Anlagen beschäftigten Mitarbeiter derzeit immer weiter zu. Diese Anlagen befinden sich außerhalb des Küstenmeers in der sog. Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Anrainerstaaten, in der nach dem UN-Seerechtsübereinkommen nur begrenzte Hoheitsbefugnisse bestehen. So könnte Deutschland zwar zum Beispiel in seiner AWZ in Nord- und Ostsee die Geltung des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG), des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) und des Sozialgesetzbuchs (SGB) ausdrücklich anordnen, hat das aber bisher nicht getan. Angesichts dieser Sachlage untersucht der vorliegende Beitrag, unter welchen Voraussetzungen diese Vorschriften nach den allgemeinen Grundsätzen für Beschäftigungen im Ausland trotzdem gelten bzw. welche Gestaltungsmöglichkeiten den Unternehmen zur Verfügung stehen, um ihre Anwendbarkeit zu erreichen oder zu verhindern.
Arbeitsbedingungen bei Offshore-Einsätzen in der Ausschließlichen Wirtschaftszone
Betriebliche Mitbestimmung, Kündigungsschutz, Sozialversicherung
Der Betrieb ; 65 , 43 ; 2456-2461
01.01.2012
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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