Bei der Planung der Verlängerung der Stadtbahnlinie 5 Köln-Ossendorf waren im Rahmen der Planfeststellung die Schallimmissionen des Schienenverkehrs und des Straßenverkehrs entsprechend der 16. Bundes-Immissionsschutzverordnung zu ermitteln. Es mussten keine Maßnahmen zur Reduzierung der Schallimmissionen des Schienenverkehrs durchgeführt werden, jedoch zeigten die Betrachtungen des Straßenverkehrs bzw. der Reflektionen an der Stützwand der Eisenbahnüberführung, dass Schallpegelerhöhungen in der Wohnbebauung zu erwarten waren. Diese konnten durch eine absorbierende Verkleidung an der Stützwand vermieden werden. Schwingungstechnische Untersuchungen und Messungen ergaben außerdem Erschütterungsimmissionen der neuen Stadbahntrasse auf einen Produktionsbetrieb mit erschütterungsempfindlichen Maschinen. Als Emissionsschutz wurde deshalb im Bereich des Gewerbebetriebes ein schwingungsmindernder Oberbau eingesetzt. Die Stadtbahnstrecke wurde am 11. Dezember 2010 in Betrieb genommen und im Dezember 2011 wurden Nachmessungen durchgeführt, die Werte unter denen der Beweissicherungsmessung ergaben.
Immissionsschutz groß geschrieben
Planung und Bau der Stadtbahnlinie 5 in Köln-Ossendorf: Erschütterungsempfindliche Produktion nicht beeinträchtigt
Emission protection to be taken very seriously
Der Nahverkehr ; 30 , 4 ; 22-25
2012-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Emissionsschutz , Immission , Stadtverkehr , Schallschutz , Erschütterung , Köln , Schwingung , Stadtbahn , Messung
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