Mit der Auflösung des Freihafens in Hamburg Ende 2012 kann vieles nun dem Zoll oder der Umsatzsteuer unterliegen. Verändern ansässige Unternehmen ihre Prozesse nicht, zahlen sie künftig drauf und werden mit Strafen und Bußgeldern zur Kasse gebeten. Freihäfen gelten umsatzsteuermäßig nicht als Inland (Kontrolltyp I). Deutschland hatte einmal sechs Freihäfen: Bremen, Bremerhaven, Cuxhaven, Emden, Hamburg und Kiel. Der Freihafenstatus in Bremen wurde bereits 2007 aufgegeben, Kiel 2009, Hamburg 2012. Aus der Freizone wird ein Seezollhafen (Inland). Der Grund, weshalb es immer weniger Freihäfen dieses Kontrolltyps gibt, ist, dass die Wirtschaft diese Einrichtung nicht mehr benötigt, da die Vorteile des Freihafens mittlerweile durch andere Verfahren, z. B. Zolllager, ersetzt werden. Der Beitrag erklärt, wie sich Unternehmen an die bevorstehenden rechtlichen Veränderungen einstellen können.
Der Countdown läuft
Auflösung des Hamburger Freihafens zwingt die Unternehmen zum Handeln
Deutsche Verkehrs-Zeitung DVZ ; 66 , 74 ; 10
2012-01-01
1 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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