Infolge der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Urlaubsrecht hat sich in den letzten Jahren auch die Rechtsprechung des deutschen Bundesarbeitsgerichts (BAG) zu der Frage geändert, wann der Urlaubsabgeltungsanspruch eines Arbeitnehmers verfällt, der seinen Urlaub wegen Arbeitsunfähigkeit mehrere Jahre lang nicht antreten konnte. Im August 2012 steht nun eine neue Verhandlung vor dem BAG hierzu an. Aus diesem Anlass untersucht der Beitrag zunächst, ob der Urlaubsanspruch auch bei ruhender Arbeitspflicht entsteht (die Klägerin hatte eine Erwerbsunfähigkeitsrente bezogen). Weiterhin diskutiert der Verfasser unter Berücksichtigung der bisherigen Rechtsprechung und insbesondere des IAO-Übereinkommens Nr. 132, das auch für Deutschland völkerrechtlich verbindlich ist, wie lang der Übertragungszeitraum maximal sein darf, und drittens wird noch kurz erläutert, wann der Abgeltungsanspruch bei fortdauernder Arbeitsunfähigkeit fällig wird.
Urlaub bei Erwerbsunfähigkeit
Neues Grundsatzurteil steht an!
Der Betrieb ; 65 , 31 ; 1749-1751
2012-01-01
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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