Der Bundestag hat im Dezember 2011 das "Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung" (Mediationsgesetz) einstimmig beschlossen, wodurch zukünftig mehr Streitfälle außerhalb der Gerichte gelöst werden sollen. Angewendet auf den ÖPNV oder SPNV könnten über Schlichtungsstellen beispielsweise Differenzen über die Erfüllung von Kaufverträgen für Fahrzeuge oder auch Kooperations- und Einnahmenaufteilungsverträge in Verkehrsverbünden, innerbetriebliche Konflikte, Konflikte zwischen Geschäftspartnern oder zwischen Be- und Ersteller geregelt werden. Eine außergerichtliche Lösung ist im Vergleich zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung sehr kosten- und zeitsparend und bietet die Chance, die Ursachen des Konfliktes zu klären und auszuräumen. Im Beitrag wird zunächst der Begriff "Mediation" definiert und anschließend werden die Vorgehensweise bei Wirtschaftsmediationen (Sechs-Phasen-Modell) sowie die Anwendungsfelder der Mediation im ÖPNV und SPNV beschrieben. Abschließend wird auf den Nutzen der Mediation für den Nahverkehr eingegangen.
Mediation statt Prozessieren
Kostengünstig und zeiteffizient Konflikte im Nahverkehr beilegen
Mediation instead of proceeding
Der Nahverkehr ; 30 , 3 ; 49-51
2012-01-01
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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