Der Beitrag geht der Frage nach, ob es für Brücken und offene Ingenieurbauten (Brücken über Straßen und Eisenbahnen, obirdische Bahnhofshallen) besonderer brandschutztechnischer Untersuchungen und Maßnahmen bedarf oder ob keine Brandschutznachweise erforderlich sind. Der Autor vertritt die These, dass Brücken und offene Ingenieurbauten keine Brandschutznachweise erfordern, weil sie robuste Bauwerke sind. Dafür wird im Beitrag eine Vielzahl von Argumenten angeführt, die näher erläutert werden. Zunächst wird auf die Sicherheitsanforderungen und -philosophie im Allgemeinen sowie auf die Gesetzlichen und Normativen Vorgaben (Randbedingungen der Planung und Ausführung) zum Thema Brandschutz eingegangen. Weiter wird der Frage nachgegangen, ob Erkenntnisse aus Heißbemessungen, die inzwischen eine anerkannte Methode für brandschutztechnische Abschätzungen sind, notwendig sind. Der Autor stellt anhand von Beispielen fest, dass Temperaturen in Anlehnung an die Einheitstemperaturkurve nach DIN 4102 im Offenen völlig undenkbar sind und dass die so genannten Naturbrandkurven weit überhöhte Bemessungstemperaturen sind. Die Ausführungen ergeben, dass es ausreicht, genügend Rettungswegekapazitäten zu schaffen und die Entstehungs- und Ausbreitungswahrscheinlichkeiten von Bränden zu reduzieren.
Brandschutz ein Thema bei Bahnbrücken und Ingenieurbauten?
Is fire prevention an issue for railway bridges and structures?
EI - Der Eisenbahningenieur ; 63 , 7 ; 21-26
01.01.2012
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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