Da die Haftung des Frachtführers für das Frachtgut sowohl nach dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB) als auch nach der Internationalen Vereinbarung über Beförderungsverträge auf Straßen (CMR) mit der Ablieferung endet, kommt diesem Begriff im Frachtrecht eine wichtige Bedeutung zu. Allgemein reicht die bloße Ankunft des Frachtguts am Zielort nicht aus, sondern es ist insbesondere eine Gewahrsamsübertragung an den Empfänger erforderlich. Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der Rechtsnatur der Ablieferung (die überwiegend als zweiseitiges Rechtsgeschäft angesehen wird), den Auswirkungen etwaiger Entladepflichten auf den Zeitpunkt der Ablieferung und dem Erfordernis, die Ablieferung beim richtigen Empfänger vorzunehmen. Weiterhin werden die Beweislast für die ordnungsgemäße Ablieferung sowie bestimmte Beweiserleichterungen dargestellt, die eingreifen können, wenn ein Schaden nicht rechtzeitig angezeigt wird.
Probleme bei der Ablieferung des Frachtgut
Transportrecht ; 35 , 3 ; 85-91
01.01.2012
7 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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