Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich im September 2011 erneut mit der Wirksamkeit vertraglicher Freiwilligkeitsvorbehalte befasst. Dabei handelt es sich um arbeitsvertragliche Klauseln, mit denen der Arbeitgeber verhindern will, dass der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch darauf erwirbt, Leistungen, die über das im Arbeitsvertrag ausdrücklich Vereinbarte hinaus gewährt werden (beispielsweise ein 13. Monatsgehalt), in Zukunft immer zu erhalten. Im konkreten Fall wurde schon die unklare Formulierung der Klausel beanstandet, da diese gleichzeitig Freiwilligkeit und Widerruf erwähnte, doch hielt das BAG sie außerdem inhaltlich für unangemessen, weil unter anderem auch laufende Leistungen erfasst würden. Folglich wurde die Klausel für unwirksam erklärt. Der Autor stellt die Entscheidung dar, setzt sich kritisch damit auseinander und gibt Hinweise, was Arbeitgeber künftig bei der Vereinbarung derartiger Vorbehalte beachten sollten.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen

    Bestellung bei Subito €


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    Was bleibt vom vertraglichen Freiwilligkeitsvorbehalt?


    Untertitel :

    Anmerkung zu BAG vom 14.9.2011 - 10 AZR 526/20, DB 2012 S. 179


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Der Betrieb ; 65 , 18 ; 1037-1041


    Erscheinungsdatum :

    2012-01-01


    Format / Umfang :

    5 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch







    Rückzahlung von Ausbildungskosten - Modalitäten der vertraglichen Bindung

    Studiengesellschaft für den kombinierten Verkehr e.V. | IuD Bahn | 1999


    Perspektiven für einen effizienten und verträglichen Hafenhinterlandverkehr

    Niedersachsen, Niedersächsischer Landtag, Fraktion Bündnis 90, Die Grünen | SLUB | 2010