Die Bahnen dreier deutscher Staaten, des Königreichs Bayern, des Königreichs Preußen und des Großherzogtums Baden, schlossen um die Jahreswende 1912/1913 ein Übereinkommen, in dem vereinbart wurde, dass elektrische Fernbahnen zukünftig einheitlich mit Einphasenwechselstrom bei 15000 Volt Nennspannung und 16 2/3 Hz Nennfrequenz betrieben werden. Das Übereinkommen bildet das Fundament für den heutigen elektrischen Zugbetrieb in Deutschland. Über dieses immer wieder als "berühmt" bezeichnete Übereinkommen hat die Presse jedoch wenig berichtet. Warum konnte sich die 16 2/3 Perioden verhältnismäßig schnell über Mitteleurpa und Skandinavien ausbreiten, obwohl das deutsche Übereinkommen in der Schublade blieb? Warum sollte das Übereinkommen vertraulich behandelt werden? Zum 100 jährigen Jubiläum des Übereinkommens werden im Beitrag einige Punkte hinterfragt, die als landläufig angenommen wurden.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen

    Bestellung bei Subito €


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    Hundert Jahre Übereinkommen zum elektrischen Zugbetrieb in Deutschland


    Weitere Titelangaben:

    Centenary of Übereinkommen (agreement) for electric traction in Germany



    Erschienen in:

    eb - Elektrische Bahnen ; 110 , 4 ; 144-151


    Erscheinungsdatum :

    2012-01-01


    Format / Umfang :

    8 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch