Bei allen Arbeiten, die in der Nähe von elektrischen Anlagen "an, auf, neben, in über, unter, vor und zwischen" Eisenbahngleisen durchgeführt werden, gelten die anerkannten regeln der Elektrotechnik - auch wenn bei den ausführenden Mitarbeitern keine elektrotechnischen Kenntnisse vorhanden sein müssen. Eine Unterweisung der Betreffenden über die bei der Tätigkeit möglicherweise auftretenden Gefahren ist allerdings dringend erforderlich. Unerlässlich ist die Einhaltung eines Schutzabstandes - bei Oberleitungsanlagen ist ein Schutzabstand von 1,5 m zu aktiven (unter Spannung stehenden) teilen einzuhalten - sowie eine örtliche Einweisung und gegebenenfalls Aufsichtsführung. Der Autor berichtet über Gefährdungsbeurteilungen im Einzelfall, die zur Ermittlung und Durchführung der jeweils zu ergreifenden Schutzmaßnahmen notwendig sind. Als Schlussfolgerung gibt er an, dass Arbeiten in der Nähe von spannungsführenden Teilen nur aus den zwingenden Gründen der Aufrechterhaltung des Bahnbetriebs oder der Bahnenergieversorgung durchgeführt werden sollten. Geplant werden sollte derart, dass die Unterschreitung des Schutzabstandes ausgeschlossen werden kann; Fahrleitungsanlagen sollen ausgeschaltet und geerdet/kurzgeschlossen werden, und zwar nicht nur so weit wie unbedingt nötig, sondern soweit wie möglich.
Nicht elektrotechnische Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Fahrleitungen
BahnPraxi ; 3 ; 8-12
2012-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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