Dieser Beitrag stellt die zwischen März 2010 und Juni 2011 ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Gütertransportrecht vor. So hatte sich der BGH im nationalen Gütertransportrecht unter anderem mit der Anwendbarkeit des Rechtsinstituts der Drittschadensliquidation im Seefrachtrecht, der Verwertbarkeit von in einem anderen Verfahren gemachten Zeugenaussagen und den Voraussetzungen der unbeschränkten Haftung des Frachtführers wegen qualifizierten Verschuldens (§ 435 Handelsgesetzbuch) zu befassen. Im Bereich des internationalen Gütertransportrecht erließ der BGH zunächst mehrere Entscheidungen zur Internationalen Vereinbarung über Beförderungsverträge auf Straßen (CMR), die zum Beispiel die Fiktion des Art. 20 CMR betrafen, nach der ein nicht abgeliefertes Gut nach sechzig Tagen als verloren betrachtet werden kann. Weitere Entscheidungen des BGH hatten schließlich die Haftung des Luftfrachtführers nach dem Montrealer Übereinkommen zum Gegenstand.
Aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung zum Gütertransportrecht
Transportrecht ; 35 , 2 ; 45-56
2012-01-01
12 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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