Die EG-Richtlinie zum Schutz der Beschäftigten vor Vibrationen am Arbeitsplatz wurde mit der Lärm- und Vibrationsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) vom 6. März 2007 in nationales Recht umgesetzt. Fahrer von modernen Linienbussen sind in der Regel keiner langfristigen Überschreitung der Grenzwerte für Vibrationsbelastungen ausgesetzt. Dies wurde auch durch Messungen der Schwingungsbelastungen, beauftragt durch die Berufsgenossenschaft, belegt. Trotzdem ist es erforderlich zur Vermeidung von Gefährdungen und Arbeitsunfällen, das Fahrpersonal zur richtigen und ergonomischen Sitzeinstellung zu unterrichten. Bei langhaltiger Einwirkung von Ganzkörperschwingungen in Richtung Wirbelsäule kann es durchaus zu Gesundheitsschäden und letztendlich auch zur Entwicklung von Berufskrankheiten kommen. Bei Einsatz schwingungsgedämpfter Fahrersitze ist dies allerdings nicht zu erwarten. Entsprechende Hinweise zu geeigneten Fahrersitzen und deren Einstellung werden im Beitrag gegeben.
Belastungen am Fahrerarbeitsplatz
Ganzkörperschwingungen
Sicherheitsreport Spezial ÖPNV/Bahnen ; 1 ; 4-5
2011-01-01
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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