Wer seinem Arbeitgeber damit droht, sich krankschreiben zu lassen, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Aktuelle Gerichtsurteile zeigen jedoch, dass es auch bei dieser anerkannten fristlosen Kündigung auf den Einzelfall ankommt. In einem Urteil vom LAG Rheinland-Pfalz hat die Kündigung nicht gehalten, da der betroffene Lkw-Fahrer Wochen zuvor an einer Fußverletzung gelitten und trotzdem gearbeitet hatte. In einem anderen Urteil hat das Gericht LAG Hamm eine fristlose Kündigung scheitern lassen, da der Arbeitnehmer schwerbehindert mit einem Grad der Behinderung von 50 Prozent und gelegentlich Schmerzen auftreten. Eine fristgemäße Kündigung wurde allerdings anerkannt. In einem weiteren Urteil des ALG Rheinland-Pfalz wurde die Kündigung auch nicht gehalten. Der Arbeitnehmer war schon über 31 Jahren störungsfrei bei dem Arbeitgeber beschäftigt, aufgrund einer Interessensabwägung ist das Gericht zum dem Ergebnis gekommen, dass der Abreitgeber hier zuerst hätte abmahnen müssen.
"Dann werde ich eben krank"
Wer dem Chef mit einer Krankschreibung droht, riskiert seinen Job - doch es gibt Ausnahmen
Deutsche Verkehrs-Zeitung DVZ ; 65 , 90 ; 12
2011-01-01
1 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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